Badsanierung in der Mietwohnung: Das müssen Sie beachten

Das alte Badezimmer in der Mietwohnung entspricht längst nicht mehr den eigenen Vorstellungen. Die Gestaltung ist aus den 80er-Jahren, die Dusche tropft und der Waschtisch hat seine besten Tage hinter sich. Viele Mieter und Mieterinnen träumen von einem modernen Bad, doch bei einer Badsanierung in der Mietwohnung sind rechtliche Grenzen zu beachten. Wer darf was verändern, wer trägt die Kosten für die Sanierung und wer muss zustimmen? Sie planen ein neues Badezimmer oder wollen vorhandene Schäden beseitigen? Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen. 



Das Wichtigste in Kürze

  • Größere Badsanierungen in Mietwohnungen erfordern die schriftliche Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin.
  • Modernisierungsmaßnahmen zahlt meist der Vermieter bzw. die Vermieterin, während Verschönerungen oft der Mieter bzw. die Mieterin trägt.
  • Rückbaubare Lösungen sind für Mieter und Mieterinnen die sicherste Option bei eigenfinanzierten Veränderungen.
  • Eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten verhindert spätere Konflikte.

Rechte und Pflichten bei der Badsanierung in Mietwohnungen

Bei einer Badsanierung in der Mietwohnung müssen sowohl Mieter und Mieterinnen als auch Vermieter und Vermieterinnen ihre jeweiligen Rechte und Pflichten kennen. Grundsätzlich dürfen Mieter und Mieterinnen ohne Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin keine baulichen Veränderungen vornehmen, die über kosmetische Reparaturen hinausgehen.

Die Vermieterseite muss zustimmen, wenn strukturelle Änderungen geplant sind. Dazu gehören das Entfernen von Fliesen, der Austausch von Sanitärobjekten oder Veränderungen an der Elektrik und den Wasserleitungen. Kleinere Verschönerungen wie das Anbringen von Duschvorhängen oder neuen Accessoires fallen nicht unter diese Regelung.

Verschiedene Maßnahmen werden rechtlich unterschiedlich bewertet:

  • Modernisierung: neue Dusche, energieeffiziente Heizung, barrierefreie Umgestaltung
  • Instandhaltung: Reparatur defekter Armaturen, Austausch kaputter Fliesen, Behebung von Wasserschäden
  • Verschönerung: neue Wandfarbe, dekorative Elemente, austauschbare Duscheinlagen

Der Mietvertrag kann zusätzliche Regelungen enthalten, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Daher sollten Mieter und Mieterinnen ihren Vertrag genau prüfen, bevor sie Änderungen planen.


Kostenfrage: Wer zahlt was?

Die Kostenübernahme bei Badsanierungen hängt maßgeblich davon ab, wer die Initiative ergreift und welche Art von Maßnahme durchgeführt wird. Vermieter und Vermieterinnen müssen für notwendige Instandhaltungsarbeiten aufkommen, während eine Modernisierung oft Verhandlungssache ist.

Wenn die Sanierung von der Vermieterseite initiiert wird, trägt diese in der Regel die vollständigen Kosten. Bei wertsteigernden Modernisierungen kann jedoch ein Teil der Kosten über eine Mieterhöhung auf den Mieter bzw. die Mieterin umgelegt werden. Diese darf maximal acht Prozent der jährlichen Modernisierungskosten betragen.

Möchte eine Mietpartei das Bad eigenständig sanieren, entstehen ihr normalerweise die kompletten Kosten. Der Vermieter bzw. die Vermieterin kann jedoch verlangen, dass bei Auszug der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Dies macht eigenfinanzierte Sanierungen oft unwirtschaftlich.

Eine offene Kommunikation zwischen beiden Parteien kann zu fairen Kompromissen führen. Manche Vermieter und Vermieterinnen beteiligen sich an den Kosten, wenn die Maßnahmen den Wert der Immobilie steigern. Andere gewähren Mietminderungen für die Zeit der Bauarbeiten.


Praktische Tipps für die Umsetzung

Eine erfolgreiche Sanierung des Bads in der Mietwohnung erfordert eine sorgfältige Planung und die richtige Materialwahl. Mietparteien sollten zunächst das Gespräch mit der Vermieterseite suchen und ihre Wünsche konkret formulieren.

Rückbaubare Lösungen bieten die größte Flexibilität:

  • Einlagen für die Dusche statt dauerhafter Fliesenentfernung
  • Aufklebbare Folien anstelle von Neuverfugung
  • Mobile Duschabtrennungen statt fest installierter Glaswände
  • Austauschbare Armaturen mit Standardanschlüssen

Bei der Materialauswahl sollten Qualität und Langlebigkeit im Vordergrund stehen. Hochwertige, aber rückbaubare Lösungen überzeugen oft auch skeptische Vermieter und Vermieterinnen. Mit einer professionellen Badgestaltung und Badsanierung erhalten Sie eine fachgerechte Ausführung und minimieren das Risiko von Wasserschäden im Badezimmer.

Wichtige Schritte für die Umsetzung:

  • Mietvertrag auf Vereinbarungen prüfen
  • Vereinbarung schriftlich treffen
  • Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einholen
  • Termine für Bauarbeiten abstimmen
  • Nachbarn und Nachbarinnen über geplante Arbeiten informieren

Fazit: Erfolgreich zum neuen Bad in der Mietwohnung

Badsanierungen in Mietwohnungen sind durchaus möglich, erfordern jedoch eine gute Vorbereitung. Mietparteien sollten frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter bzw. der Vermieterin suchen und gemeinsam tragfähige Lösungen für ein modernes Badezimmer entwickeln. Dabei helfen rückbaubare Materialien und eine professionelle Planung.

Die fachgerechte Beratung durch unsere erfahrenen Sanitärexperten und -expertinnen unterstützt Sie bei der optimalen Umsetzung Ihrer Badträume – auch in Mietwohnungen.